Haus der Stille

Veranstaltungen November

Unsere Angebot gliedert sich in drei Themengebiete: Leib/Körper, Seele und Geist. Anhand der zugeordneten Themenbilder können Sie erkennen, welchem Thema der Kurs zugeordnet ist.
Thema: Geist
Samstag 01.11.2025 von 10.00–16.30 Uhr

Pilgern – Pausieren – Pusteblume – Drei, die zusammengehören

Pilgern ist wieder in Mode gekommen, viele Menschen sind vom Pilgern beeindruckt und haben sich vielleicht schon mal auf den Weg gemacht...
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Thema: Leib/Körper
Samstag 08.11.2025 von 10.00–16.00 Uhr

(Fl-)Ora et Labora – ein Tag himmelsnah und erdverbunden

Angelehnt an den Grundsatz aus der Tradition der Benedik- tiner wollen wir miteinander beten und im Garten arbeiten...
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Thema: Leib/Körper
Donnerstag 13.11.2025 von 18.00–19.30 Uhr

Bewegte Andacht

Sr. Maria Beineke-Koch lädt dazu ein mit Elementen von Körpergebet und Tanz den eigenen Glauben mit Leib und Seele zu erfahren.
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Thema: Seele
Samstag 15.11.2025 von 15.30–17.30 Uhr

Klang - Wege

Wir gehen Wege, die uns in unsere Mitte und in eine klang- volle Stille führen. Im November, in der dunklen Jahreszeit...
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Thema: Seele
Dienstag 18.11.2025 von 19.00–20.15 Uhr

Herzensgebet »Schweige und höre«

Sr. Susanne Lamour-Exner lädt zu einem Gebet in der Stille ein.
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Thema: Seele
Donnerstag 20.11.2025 von 18.00–18.30 Uhr

Hagios – Friedensandacht

Wir laden ein zu den Hagios-Gesängen von Helge Burggrabe. Ab 17.30 Uhr gibt es vor der Andacht die Möglichkeit die Lieder kennenzulernen.
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Thema: Geist
Mittwoch 26.11.2025 von 19.00–21.00 Uhr

In der Gemeindebücherei Bethel, Am Zionswald 10 »In Erwartung leben…« Geschichten vom Erwarten im Advent

Wir laden ein, sich den eigenen Erwartungen an die adventliche Zeit, die vor uns liegt...
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Kontakt

Bei Fragen zu den Veranstaltungen des Jahresprogramms wenden Sie sich bitte an:

Sr. Susanne Lamour-Exner

Häufige Fragen rund um unsere Kurse und Ihren Aufenthalt

Die Anmeldung zu unseren Angeboten muss schriftlich erfolgen. Schreiben Sie uns per Post oder schicken Sie uns eine E-Mail: susanne.lamour-exner@bethel.de. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse an.

Wir verschicken keine Anmeldebestätigungen, melden uns aber, wenn das Seminar ausfallen muss. Wird bis zum Tag der Anmeldefrist (vier Wochen vor Veranstaltungstermin) die Mindestteilnahmezahl (veranstaltungsabhängig) nicht erreicht, sagen wir die Veranstaltung in der Regel ab.

Soweit noch Teilnahmeplätze frei sind, kann eine Anmeldung auch kurzfristig erfolgen.

Bei Abmeldungen Ihrerseits berechnen wir wie folgt:

Ab 2. Monat vor Beginn 25 % auf Teilnahmebeitrag.
Ab 1. Monat vor Beginn 50 % auf Teilnahmebeitrag
Ab 6 Tage vor Beginn 100 % auf Teilnahmebeitrag.
Bis 2 Tage vorher oder bei vorzeitiger Abreise: 100% aller Kosten (Teilnahmebetrag, Unterkunft und Verpflegung). Anreisetag ist keine Änderung mehr möglich!
Nach Beendigung des Seminars erfolgt die Zahlung nach Zusendung der Rechnung an Ihre Anschrift. Auf nicht in Anspruch genommene Leistungen z. B. infolge vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder aus sonstigen Gründen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Sollten Sie den Seminarbeitrag nicht in voller Höhe aufbringen können, sprechen Sie uns bitte an.
In unserem Haus servieren wir vegetarische Kost. Unser warmes Essen wird von einem Cateringservice gekocht, der regionale Waren verwendet und auf Zusatzstoffe weitge- hend verzichtet. Nahrungsmittelunverträglichkeiten kön- nen wir nur bedingt berücksichtigen. Bitte geben Sie diese direkt bei Anmeldung mit an – dann suchen wir nach einer gemeinsamen Lösung.

 
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Haus der Stille
Am Zionswald 5
33617 Bielefeld
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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