Haus der Stille

Andachten


Geistliches Leben im Haus

Das Haus der Stille lädt ein, sich im Alltag des Lebens unterbrechen zu lassen. Die Menschen, die hier arbeiten, schaffen den Rahmen dafür und begleiten Sie - falls Sie das wünschen - auf Ihrem Weg. Das geistliche Leben wird vorwiegend von Ehrenamtlichen gestaltet, allen voran von Schwestern der Sarepta-Schwesternschaft.

Regelmäßige Angebote in unserer Kapelle
  • Abendgebet von Montag bis Freitag um 18.00 Uhr
  • Segensgottesdienst jeden ersten Sonntagabend im Monat um 18.00 Uhr
  • Hagios Friedensandacht jeden dritten Donnerstag im Monat um 18.00 Uhr. Treffen zum Einüben der Lieder um 17.30 Uhr

Regelmäßig außer in den Schulferien NRWs
  • Herzensgebet »Schweige und höre« mit Sr. Susanne Lamour-Exner jeden dritten Dienstag im Monat von 19.00 –20.15 Uhr
  • »Atempause« mit Sr. Susanne Lamour-Exner jeden ersten Donnerstag im Monat von 19.00 –20.15 Uhr

In der Zeit von Oktober bis Mai
  • »Bewegte Andacht« mit Sr. Maria Beineke-Koch jeden zweiten Donnerstag im Monat von 18.00 –19.30 Uhr

Sollte der Haupteingang geschlossen sein, erreichen Sie die Kapelle über den Garten hinter dem Labyrinth, rechts die Treppe hinunter. Wir freuen uns, mit Ihnen Gottes dienste und Andachten zu feiern!

Übrigens freuen wir uns sehr über jede aktive Unterstützung unseres ›Geistlichen Teams‹!
Wenn Sie Lust haben mitzumachen und Ihr Weg zu uns nicht zu weit ist, melden Sie sich bitte.
 
Abendgebete
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Haus der Stille
Am Zionswald 5
33617 Bielefeld
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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